Versicherungsinformationen Bad Schallerbach
Leistungen Ihrer Kranken-/ Sozialversicherung im Physikarium
Das Physikarium ist ein anerkanntes Therapiezentrum, d. h. es können mit verschiedenen Versicherungen im Rahmen der Wahlarztvereinbarungen Kosten zu einem Teil zurück erstattet werden.
Mit einigen Versicherungen existieren auch Direktabrechnungsverträge.
Erstattungsfähige Therapien sind grundsätzlich alle Schwefelwassertherapien, Heilgymnastik, Heilmassagen, Fangopackungen und Elektrotherapie (bei bestimmten Erkrankungen bzw. Versicherungen auch Spezialmassagen (z.B. Lymphdrainagen) und Kneippanwendungen).
Wie kommen Sie zu Behandlungen bei uns?
Sie brauchen zuerst eine ärztliche Verordnung.
Die bekommen Sie von einem Hausarzt, Facharzt, Kurarzt, oder Arzt in einer Krankenhausambulanz. Es werden normalerweise 18 bis 30 Therapien verschrieben. Falls Schwefelwassertherapien verschrieben wurden, benötigen Sie außerdem eine kurärztliche Untersuchung.
Mit dieser Verordnung kommen Sie zu uns ins Physikarium, falls eine chefärztliche Bewilligung der Therapien (abhängig von der Versicherung und der Art /Anzahl der Therapien) notwendig sein sollte, faxen wir die Verordnung an Ihre Versicherung und holen die Bewilligung für Sie ein.(Achtung: manche Versicherungen wollen die Originalverordnung!)
Vorbehaltlich der Bewilligung durch die Krankenkasse, können Sie dann sofort (bzw. nach Erhalt der Bewilligung) mit den Therapien beginnen. (Wenn Sie sicher sein wollen, welche und wie viele Therapien Sie machen dürfen, holen Sie die Bewilligung vor Therapieantritt bei Ihrer Versicherung ein)
Die Therapien werden an der Rezeption eingeteilt und im vor hinein bezahlt (laut Therapieplan)
Nach Beendigung der letzten Behandlung bekommen Sie die genaue Rechnung von uns, die Sie zusammen mit Ihrer Verordnung bei Ihrer Versicherung einreichen.
Je nach Versicherung und Therapieform bekommen Sie zwischen 20 und 45% der Kosten rückerstattet.
Zum Beispiel bei der OÖ GKK:
- Gesundheitsbad ca. 35% Erstattung
- Klassische Teilmassage ca. 25% Erstattung
- Heilgymnastik ca. 45% Erstattung
Für OÖGKK Versicherte gilt, dass die verordneten Behandlungen an 6 Therapietagen in Anspruch genommen werden sollten, sonst sind sie chefarztpflichtig. (deshalb üblicherweise 3 mal 6 = 18 Therapien pro Verordnung)
Für Lehrer (LKUF): Bitte informieren Sie sich direkt auf der offiziellen website der OÖ LKUF unter www.lkuf.at.
Für Landesbedienstete (KFL) gelten folgende Regeln: 3 mal innerhalb von 5 Jahren können ambulante Kurmittel in Anspruch genommen werden, die ärztliche Verordnung (mit Kurort, Diagnose und Therapien) muss vor Kurantritt im Original zur Versicherung geschickt und vom Chefarzt bewilligt werden. Nach Absolvieren der Therapien (in einem beliebigen Zeitraum), wird die Rechnung mit der bewilligten Verordnung wieder zur Versicherung geschickt und ein Betrag der Rechnung bis maximal zu der Höhe der aktuellen Pauschale wird zurück erstattet. Sollten Sie im Kurort selbst wohnen und alle Therapien innerhalb von 21 Tagen absolvieren haben Sie außerdem Anspruch auf Taggeld.
Für Gemeindebedienstete werden Kurmittel bewilligt (maximal 3 mal in 5 Jahren, jedoch nicht öfter als 1x/Jahr), wenn die Dauer der Heilbehandlung max. 14 Tage beträgt.
Mit folgenden Kassen existieren Direktabrechnungsverträge (d. h. bis auf allfällige Selbstbehalte der Versicherungen selbst entstehen Ihnen bei uns keine Kosten):
Versicherung | Therapieanzahl ohne Bewilligung |
---|---|
Versicherungsanstalt öffentlicher Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) | (30 Therapien/Quartal) |
SVS (Gewerbliche Wirtschaft und SV der Bauern) | (24/Quartal, mehr mit Bewilligung) |
Bundessozialämter für alle Bundesländer | (unbegrenzt) |
Magistrat Krankenfürsorge Linz | (unbegrenzt) |
Da sich die Bestimmungen laufend ändern, kontaktieren Sie für genaue Informationen bitte Ihre Versicherung.
Weitere Informationen erhalten Sie an der Rezeption des Physikarium unter 07249-440 811
Öffnungszeiten der Rezeption:
Mo bis Sa 7.30 bis 17.00 Uhr
Sonn- und Feiertage 8.30 bis 14.00 Uhr
Nähere und detaillierte Auskünfte erhalten Sie bei den jeweiligen Versicherungsanstalten!
Angaben ohne Gewähr! Stand Oktober 2021.
Sie haben noch Fragen?
Gerne stehen Ihnen unsere kompetenten Therapeuten vom Gesundheitszentrum Physikarium bei offenen Fragen zur Verfügung!