Erfolgreicher Weg zu Ihrer Kur in Österreich
Es gilt einige wichtige Schritte zu beachten, um Ihren Kur- oder Gesundheitsvorsorge Aktiv (GVA) Aufenthalt im Kurhotel der PVA und anderer Kassen, dem Kurhotel Vitana in Oberösterreich, antreten zu können. Diese finden Sie hier in einer ausführlichen Übersicht, um sicherzustellen, dass Sie Ihren Kuraufenthalt ohne Wenn und Aber genießen können.
Unser Gesundheitsangebot:
Die Zuweisung richtet sich nach der Bewilligung des jeweiligen Versicherungsträgers.
- 3-wöchiger Kuraufenthalt
- Gesundheitsvorsorge Aktiv (GVA)**
- 3-wöchiger Aufenthalt
** Indikationen für die Gesundheitsvorsorge Aktiv: Stütz-u. Bewegungsapparat (Gelenks- und Wirbelsäulenbeschwerden, Muskelverspannungen, akute und chronische Schmerzen)
Kur in Bad Hall: Informationen rund um die Kurbewilligung
Um Ihnen den Kuraufenthalt bei uns im Kurhotel Vitana so einfach wie möglich zu gestalten, haben wir Ihnen „Den Weg zur Kur“ zusammengefasst, was Sie tun und beachten sollen um eine Kur antreten zu können.
Ein Arzt (Haus- oder Facharzt) oder eine Krankenhausabteilung muss den Antrag für die Kur in Bad Hall ausfüllen. Diese wissen auch, welche Versicherungsanstalt für die mögliche Kostenübernahme zuständig ist. Der Antrag wird dann bei dieser Sozialversicherung zur Bewilligung eingereicht. Grundsätzlich kann jede Person, die sozialversichert ist, auch einen Antrag stellen. Uns werden von den wichtigsten Sozialversicherungsträgern (z.B. PVA, BVAEB, KFA, ÖGK, SVS u.v.m.) Gäste zugewiesen.
Nach Einreichung des Antrages wird dieser dann vom Versicherungsträger geprüft, sowohl ob bestimmte versicherungsrechtliche aber auch ob medizinische Voraussetzungen für eine Kostenübernahme des Kuraufenthaltes gewährleistet sind. Eine nachträgliche Kostenübernahme ist mit Problemen verbunden und wird meist von der Versicherung abgelehnt. Sie werden vom Sozialversicherungsträger schriftlich über die Entscheidung informiert. Oftmals wird seitens der Versicherung noch zu einer weiteren ärztlichen Untersuchung geladen, bevor anhand der ärztlichen Angaben im Kurantrag und der beiliegenden Befunde eine Entscheidung zur Bewilligung bzw. der Kurvariante (Kur oder GVA) getroffen wird.
Wichtig ist, dass der medizinische Sachverhalt von Ihrem Arzt oder dem Krankenhaus möglichst detailliert und klar angegeben wird. Die angegebenen Wünsche hinsichtlich Kurort bzw. Einrichtung werden meist berücksichtigt.
Nachdem das Kurhotel Vitana die Kostenübernahmeerklärung erhalten hat, und Sie den Anamnesebogen an uns retourniert haben, wird für Sie ein Termin vereinbart. Diesen bekommen Sie in einem Schreiben übermittelt. Sollten Sie zu diesem Termin aus wichtigen Gründen verhindert sein, sind wir natürlich bemüht, nach Möglichkeit einen Ersatztermin für Sie zu finden. Bitte beachten Sie, dass ein Kur- bzw. GVA-Aufenthalt, der ohne Angabe von Gründen nicht angetreten wird, eine ausnahmslose Stornierung der Kurbewilligung zur Folge hat. Die Kosten des Kur- bzw. GVA-Aufenthaltes im Kurhotel Vitana werden direkt mit der Versicherung verrechnet. Sie selbst müssen, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, den Zuzahlungsbeitrag (Selbstbehalt pro Verpflegungstag) leisten.
Dieser Betrag wird bei Ihrer Ankunft an der Rezeption eingehoben. Wurde Ihnen ein Kurkostenzuschuss bewilligt, so müssen Sie den Aufenthalt zuerst auf eigene Kosten bezahlen. Nach Abschluss der Kur bezahlt Ihre Versicherung den Kostenbeitrag nach Vorlage der Aufenthaltsbestätigung, der Rechnung, des Abgabebefundes und der Kurmittelbestätigung. Wenn Sie über eine private Zusatzversicherung verfügen, erhalten Sie je nach Tarif eventuell auch ein Taggeld für Ihren Aufenthalt in Bad Hall.
Der Kur- und GVA Aufenthalt im Kurhotel Vitana / Landesvilla unterliegt der Anstalts- und Hausordnung.
Bei weiteren Fragen zu Ihrer Kur in Oberösterreich können Sie jederzeit das Team im Hotel Vitana kontaktieren. Senden Sie am besten noch heute Ihre unverbindliche Anfrage!