Versicherungsleistungen Ihrer Kranken-/ Sozialversicherung
Wir sind ein anerkanntes Therapieresort, Sie können jederzeit als Privatgast bei uns Therapien in Anspruch nehmen und Ihre Rechnung bei allen Versicherungen einreichen.
Wenn Sie mit Ihrer Versicherung abrechnen wollen, brauchen Sie folgendes:
- Eine ärztliche Verordnung – damit kommen Sie zu uns
- Für Behandlungen mit Jodsole: eine kurärztliche Verordnung (Eine kurärztliche Verordnung ist unbedingt nötig, eine Schnupperbehandlung kann jedoch auch ohne ärztliche Verordnung ausprobiert werden.)
- Informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung und lassen Sie sich die Therapien bewilligen.
- Vorbehaltlich der Bewilligung durch die Krankenkasse, können Sie dann sofort (bzw. nach Erhalt der Bewilligung) mit den Therapien beginnen.
- Therapien werden an der Rezeption eingeteilt und im Vorhinein bezahlt (laut Therapieplan)
- Nach Absolvierung der letzten Behandlung können Sie die Originalrechnung zusammen mit Ihrer Verordnung und dem Therapieplan bei Ihrer Versicherung einreichen. Je nach Versicherung und Therapieform erhalten Sie den Kassentarif von Ihrer Versicherung rückerstattet.
- Direktabrechnung der mit der BVAEB / SVS im Vertrag befindlichen Therapien
- Selbstzahler - teilweise Rückvergütung lt. Kassentarif der jeweiligen Versicherungsanstalt
"Ihr Weg zur Ambulanten Kur"
Informationen zur Verordnung und Abrechnung erhalten Sie an der Therapierezeption des Physikariums.
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